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   LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 8 B 15/08 R ER   

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https://dejure.org/2008,13070
LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 8 B 15/08 R ER (https://dejure.org/2008,13070)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.10.2008 - L 8 B 15/08 R ER (https://dejure.org/2008,13070)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Oktober 2008 - L 8 B 15/08 R ER (https://dejure.org/2008,13070)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Gewährung einer stationären medizinischen und insb. psychiatrischen Rehabilitationsmaßnahme und deren Anordnung im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; I.R.e. Folgenabwägung zu berücksichtigende indikationsgerechte Durchführung von Therapien ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGG § 86b Abs. 2; SGB VI § 10
    Anspruch auf Gewährung einer stationären medizinischen Rehabilitationsmaßnahme im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wunsch- und Wahlrecht für eine stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme mit Einbeziehung des Ehepartners

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 8 B 15/08
    Dabei sind die Anforderungen an die Glaubhaftmachung umso niedriger, je schwerer die mit der Versagung vorläufigen Rechtsschutzes verbundenen Belastungen, insbesondere auch mit Blick auf ihre Bedeutung für die Grundrechte des Antragstellers, wiegen (BVerfG, Beschluss v. 22.11.2002, 1 BvR 1586/02, NJW 2003, 1236).

    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss v. 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Breith 2005, 803; BVerfG, Beschluss v. 22.11.2002, aaO).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2008 - L 8 B 15/08
    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss v. 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Breith 2005, 803; BVerfG, Beschluss v. 22.11.2002, aaO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2010 - L 8 R 527/10

    Rentenversicherung

    Ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung unter umfassender Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange aller Beteiligten zu entscheiden (BVerfG, Beschluss v. 12.5.2005, 1 BvR 569/05, Breith 2005, 803; Senat, Beschluss v. 24.10.2008, L 8 B 15/08 R ER, juris und sozialgerichtsbarkeit.de).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 8 R 451/10

    Rentenversicherung

    Ein derartiger Antrag auf eine sog. Regelungsanordnung ist dann begründet, wenn ein Anordnungsanspruch und ein Anordnungsgrund gegeben sind (Senat, Beschluss v. 24.10.2008, L 8 B 15/08 R ER, juris; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Aufl. 2008, § 86b, Rn. 27).
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